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Immatrikulation

Der Begriff Immatrikulation bezeichnet die Einschreibung an einer Hochschule zur Aufnahme eines Studiums. Eine Immatrikulation kann immer erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz erfolgen. Mit der Immatrikulation wird der Status eines Studenten oder einer Studentin erworben. Als solche können Lehrveranstaltungen besucht und die Einrichtungen und Angebote der Hochschule genutzt werden. Das Verfahren zur Immatrikulation ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt. Meist müssen sich die Studienanfängerinnen und Studienanfänger in einem bestimmten Zeitraum persönlich vor Ort einschreiben und neben dem Immatrikulationsantrag noch weitere Dokumente vorlegen (z.B. Zulassungsbescheid, Pass, Nachweise über Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse und Krankenversicherung), im Original oder in beglaubigter Kopie. Darüber hinaus muss der Semesterbeitrag an die Hochschule überwiesen werden. Mit der erhaltenen Immatrikulationsbescheinigung kann zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.


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