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Blaue Karte EU

Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel für ausländische Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss. Sie wird für Drittstaatsangehörige erteilt, die einen Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule besitzen. Die Blaue Karte EU ist auf vier Jahre befristet und berechtigt zu Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Deutschland. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.

Neben dem Hochschulabschluss ist zur Erteilung dieser Erlaubnis ein Arbeitsverhältnis in Deutschland nachzuweisen. Das Bruttojahresgehalt muss mindestens 43.800 Euro (Wert für 2023) betragen. Berufsanfänger*innen und Personen in sogenannten Engpassberufen müssen ein Mindestgehalt von 39.682,80 Euro (brutto) im Jahr erhalten. IT-Fach- und Führungskräfte können auch ohne formale Qualifikation eine Blaue Karte erhalten, wenn sie aus den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung im ITK-Bereich nachweisen können.

Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU können nach 27 Monaten einen permanenten Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis, beantragen. Wer über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 verfügt, kann bereits nach 21 Monaten ein Daueraufenthaltsrecht beantragen. Familienangehörige von Inhaberinnen und Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen sofort nach der Einreise uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.


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