Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Gesamtschutzquote

Die Gesamtschutzquote ist der Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz sowie Feststellungen eines Abschiebeverbotes innerhalb eines Zeitraums bezogen auf die Gesamtzahl der diesbezüglichen ergangenen Entscheidungen im betreffenden Zeitraum. Die bereinigte Gesamtschutzquote bezieht sich nur auf die Entscheidungen, in den inhaltlich über die Anträge entschieden worden ist. Die sogenannten „formellen Entscheidungen“, in den sich die Anträge aus formellen Gründen, wie z.B. Änderung des Aufenthaltsstatus durch Heirat oder aufgrund der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats gemäß Dublin-III-Verordnung erledigt haben, werden bei der Errechnung der Gesamtschutzquote nicht mit berücksichtigt.


Zurück zum Seitenanfang