Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Bundesrecht

Das Bundesrecht bezeichnet ein Recht, das in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit dem Anerkennungsgesetz bzw. dem BQFG von Bedeutung. Während einige Berufe landesrechtlich reglementiert sind (z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie schulische Berufsausbildungsabschlüsse), ist die Mehrheit der Berufe in Deutschland bundesrechtlich geregelt. Nur diese werden auch vom Anerkennungsgesetz umfasst. Insgesamt regelt das Anerkennungsgesetz eine Vielzahl von Berufen. Darunter fallen die nicht-reglementierten Ausbildungsberufe im dualen System, geregelt im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (für Gesellen). Auf Bundesebene kommen reglementierte Berufe wie z.B. Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie reglementierte Handwerks-Meisterberufe hinzu.

 


Zurück zum Seitenanfang